Vorsorge-/Freizügigkeitseinrichtungen

Wir begleiten Ihren Stiftungsrat, den Geschäftsführer und Ihre Mitarbeitenden in allen rechtlichen und strategischen Fragen zu Ihrer Vorsorgeeinrichtung und beantworten Ihre Durchführungsfragen klar und kompetent. Als qualifizierter Partner übernehmen wir die Schulung und Weiterbildung aller beteiligten Personen. Wir kümmern uns um Ihre Mitarbeiterinformationen und die Begleitung aus berufsvorsorgerechtlicher Sicht bei Restrukturierungen oder bei Pensionierungen.
 

  • Beurteilung von Leistungsfällen im Vorsorgefall Invalidität oder Alter
  • Beurteilung der Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen und Begünstigungen
  • Fragen der Leistungskoordination
  • Freizügigkeitsfälle in der beruflichen Vorsorge
  • Fragen der Wohneigentumsförderung (WEF)
  • Vorsorgeausgleich bei Scheidung aus Sicht der beruflichen Vorsorge
  • Abwicklung von Regressen gegen Haftpflichtige und Haftpflichtversicherungen
  • Begleitung im Klage-, Einsprache- oder Beschwerdeverfahren
  • Abwicklung von Fusionen/Übernahmen, Sanierungen, Teil- und Gesamtliquidationen
  • Gestaltung und Redigieren von Vorsorgereglementen
  • Rechtsfragen zu Ihrer Rückversicherung
  • Rechtsfragen betreffend Verantwortlichkeit von Organen
  • Ausarbeitung von Vorsorgekonzepten
  • Umsetzung von Sozialplänen bei Restrukturierungen im Betrieb und Beratung von versicherten Person bei Pensionierungsfragen
  • Unterstützung und/oder Durchführung von Informationsveranstaltungen/Pensionierungs-seminaren Ihrer Vorsorgeeinrichtung
  • Schulungs- und Weiterbildungskurse für Stiftungsräte und Mitarbeitende Ihrer Vorsorgeeinrichtung
  • Unabhängige Beratung des Stiftungsrates und Einsitznahme im Stftungsrat (auf Mandatsbasis)
     

Kontakt

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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