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Verfahrensrechtliches

Kein Anspruch der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung auf
Verzugszins (BGE 145 V 18) PDF »

Art. 26 Abs. 4 BVG. Die definitiv leistungspflichtige Vorsorgeeinrichtung hat der vorleistungspflichtigen Vorsorgeeinrichtung auf dem zurückzuerstattenden Betrag mangels eines vertraglichen Verhältnisses keinen Verzugszins zu bezahlen (E. 4 und 5).

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